Technische Richtlinien

Vorgaben für individuelle Standkonzepte

Die maximale genehmigungsfreie Standhöhe beträgt 3,50 m. Für alle weiteren technischen Vorgaben des Veranstaltungsortes stellen wir Ihnen die technischen Richtlinien des Hauses zur Verfügung.

Bitte senden Sie uns, sobald vorhanden, eine Standskizze Ihres geplanten Messestandes zu. Diese sollte folgende Informationen enthalten:

  1. Gewicht der Gesamtkonstruktion
  2. Gewicht pro Aufhängepunkt
  3. Art der Aufhängung, z. B. Traverse oder Banner
  4. Gesamthöhe der Konstruktion
  5. Benachbarte Stände inklusive Standnummern
  6. Zeichnung der Gangflächen
  7. Ausstattung des Standes

Alle bautechnischen sowie zur Dekoration verwendeten Elemente müssen mindestens B1 zertifiziert - schwer entflammbar - (DIN 4102 oder EN 13501-1) sein.

Hinweis: Möbel und Vitrinen, bestehend aus den Materialien Glas, Aluminium und Kunststoff, sind von der Herstellung aus schon schwer entflammbar und es ist kein Zertifikat notwendig. Übermitteln Sie entsprechende Nachweise und Zertifikate zusammen mit der Skizze.

Zusätzlich benötigen wir eine Ansicht Ihres Standes. Auf Basis dieser Unterlagen prüfen wir Ihr Standkonzept und holen, falls erforderlich, die entsprechende Genehmigung beim Estrel für Sie ein.

Bitte beachten Sie: Ohne vollständige Unterlagen kann ein reibungsloser Aufbau nicht gewährleistet werden.

Hinweise zur Standgestaltung

Offene Standkonzepte werden grundsätzlich bevorzugt.

Bei eigenen Standbauten darf der vordere Meter der Standfläche nicht durch eine geschlossene Standwand blockiert werden. Dieser Bereich sollte stattdessen offen gestaltet und beispielsweise für Stehtische, Exponate oder weitere offene Elemente genutzt werden.

Die Seitenwände sind entsprechend zu kürzen, sodass der vordere Bereich des Standes offen bleibt. Bitte orientieren Sie sich hierfür an der beigefügten Abbildung.

Abweichende Lösungen müssen vorab mit dem Veranstalter abgestimmt und freigegeben werden.