Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Expoequip / IPM AG
1) Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über die Vermietung, den Verkauf sowie die Erbringung von damit zusammenhängenden Leistungen, insbesondere im Bereich Möbelvermietung, Messeausstattung, Logistik, Auf- und Abbau sowie projektbezogene Serviceleistungen, zwischen
IPM AG – Institut für Produktionsmanagement
Schiffgraben 42, 30175 Hannover
Telefon: +49 511 47314790
Telefax: +49 511 47314791
E-Mail: info@ipm.ag
Internet: www.ipm.ag
– handelnd unter der Marke Expoequip –
(nachfolgend „Expoequip“ oder „Anbieter“)
und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Kunde“).
1.2 Das Angebot von Expoequip richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Expoequip hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.4 Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB, sofern sie schriftlich bestätigt wurden.
2) Vertragsschluss
2.1 Allgemeines
2.1.1 Sämtliche Angebote von Expoequip sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2.1.2 Grundlage für die Erstellung eines Angebots sind die vom Kunden gemachten Angaben, insbesondere zu Leistungsort, Leistungszeitraum, Standfläche, Veranstaltungsformat, gewünschten Möbeln, Ausstattungen und sonstigen Anforderungen.
2.1.3 Vom Kunden überlassene Unterlagen, Pläne, Veranstaltervorgaben, Ausstellerhandbücher oder sonstige Informationen werden, soweit erforderlich, zur Angebots- und Leistungserstellung berücksichtigt.
2.1.4 Maße, Gewichte, Farbangaben, Darstellungen, Visualisierungen, Renderings, Entwürfe und sonstige Leistungsbeschreibungen sind annähernd, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2.1.5 Der Vertrag kommt zustande
- durch schriftliche Annahme eines Angebots von Expoequip durch den Kunden,
- durch schriftliche Auftragsbestätigung von Expoequip,
- oder bei Bestellungen über den Online-Shop gemäß Ziffer 11.
2.1.6 Für den Vertragsschluss steht grundsätzlich die deutsche Sprache, optional auch die englische Sprache, zur Verfügung.
2.1.7 Änderungen oder Ergänzungen eines bereits bestätigten Auftrags bedürfen der Schrift- oder Textform. Expoequip ist nicht verpflichtet, Änderungswünsche des Kunden anzunehmen.
2.2 Leistungszeitraum
2.2.1 Der Leistungszeitraum beginnt mit dem vereinbarten Aufbautag und endet mit dem vereinbarten Abbautag bzw. mit der Rücknahme der Mietgegenstände durch Expoequip.
2.2.2 Maßgeblich sind die im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in der Bestellung festgelegten Termine.
3) Leistungsumfang
3.1 Allgemeine Leistungen
3.1.1 Expoequip vermietet und verkauft Möbel, Ausstattungsgegenstände und sonstige bewegliche Sachen und erbringt damit zusammenhängende Dienstleistungen, insbesondere Transport, Logistik, Auf- und Abbau, Einbringung, Rückholung, Lagerung, Projektmanagement und weitere projektbezogene Serviceleistungen.
3.1.2 Der konkrete Umfang der von Expoequip zu erbringenden Leistungen ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder der Online-Bestellung.
3.2 Beschaffenheit und Zustand der Mietgegenstände
3.2.1 Mietgegenstände werden grundsätzlich als gebrauchte Gegenstände in ordnungsgemäßem, gebrauchsfähigem Zustand zur Verfügung gestellt. Übliche Gebrauchsspuren, geringfügige optische Abweichungen oder handelsübliche Toleranzen stellen keinen Mangel dar.
3.2.2 Farb-, Material-, Maß- und Ausstattungsabweichungen bleiben vorbehalten, sofern diese geringfügig, handelsüblich und dem Kunden zumutbar sind und die Funktionalität nicht beeinträchtigen.
3.3 Ersatzlieferung
Sofern einzelne Artikel aus von Expoequip nicht zu vertretenden Gründen nicht verfügbar sind, ist Expoequip berechtigt, gleichwertige Ersatzartikel bereitzustellen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
3.4 Zusatz- und Serviceleistungen
3.4.1 Zusatzleistungen, insbesondere Projektmanagement, Konfektionierung, Aufbau, Abbau, Transport, Logistik, Reisekosten, Lagerung, Sonderbeschaffung, Unterstützung mit kundeneigenem Material oder Versand von Kundenmaterial, werden gesondert vereinbart und berechnet.
3.4.2 Soweit Leistungen nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet werden, erfolgt die Berechnung auf Basis des tatsächlich angefallenen Aufwands.
3.5 Verkaufsware und Individualleistungen
3.5.1 Verkaufsware, Grafiken, Sonderanfertigungen oder kundenspezifisch hergestellte Produkte werden nur nach gesonderter Vereinbarung geliefert.
3.5.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, verbleiben nicht vom Kunden übernommene Verkaufswaren, Grafiken oder individualisierte Materialien nach Veranstaltungsende bei Expoequip bzw. können entsorgt werden. Ein Anspruch auf Einlagerung oder Rückversand besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
4) Entwürfe, Unterlagen und Nutzungsrechte
4.1 Alle im Zusammenhang mit dem Auftrag erstellten Entwürfe, Planungen, Zeichnungen, Visualisierungen, Renderings, Konzepte und sonstigen Unterlagen bleiben – vorbehaltlich einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung – Eigentum von Expoequip.
4.2 Diese Unterlagen dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Expoequip weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben noch anderweitig verwertet werden.
4.3 Erhält der Kunde keinen Auftrag oder kommt ein Vertrag nicht zustande, hat der Kunde sämtliche ihm überlassenen Unterlagen auf Verlangen zurückzugeben oder zu löschen.
4.4 Soweit Expoequip gestalterische oder planerische Leistungen erbringt, werden Nutzungsrechte nur insoweit eingeräumt, als dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
5) Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Preise
5.1.1 Alle Preise verstehen sich in Euro und netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.1.2 Soweit bei grenzüberschreitenden Leistungen eine Umkehr der Steuerschuldnerschaft oder eine anderweitige steuerliche Behandlung greift, ist der Kunde für die ordnungsgemäße steuerliche Behandlung verantwortlich. Etwaige nachträglich entstehende Umsatzsteuer oder vergleichbare Abgaben dürfen dem Kunden nachberechnet werden.
5.2 Zahlungsbedingungen
5.2.1 Die jeweils geltenden Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung, der Rechnung oder den Zahlungsangaben im Online-Shop.
5.2.2 Expoequip ist berechtigt, nach eigenem Ermessen insbesondere folgende Zahlungsbedingungen vorzusehen:
- Vorkasse per Banküberweisung,
- Teilzahlung, insbesondere 50 % bei Auftragserteilung und 50 % nach Aufbau oder Übergabe,
- Zahlung auf Rechnung,
- Kreditkartenzahlung,
- sonstige ausdrücklich vereinbarte Zahlungsarten.
5.2.3 Soweit Vorkasse vereinbart ist, muss der vollständige Rechnungsbetrag spätestens vor Beginn des Leistungszeitraums auf dem von Expoequip benannten Konto eingegangen sein.
5.2.4 Soweit Rechnungskauf vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart ist.
5.3 Vor-Ort-Nachbestellungen
Vor Ort oder kurzfristig nachbestellte Waren und Leistungen werden – vorbehaltlich ihrer Verfügbarkeit und Umsetzbarkeit – gesondert berechnet. Expoequip ist berechtigt, hierfür einen Eil- oder Mehraufwandszuschlag von bis zu 25 % zu erheben.
5.4 Zahlungsverzug
Im Falle des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Vorschriften. Expoequip ist berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
5.5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Expoequip anerkannt sind.
6) Änderungen, Rücktritt und Stornierung
6.1 Änderungswünsche des Kunden
6.1.1 Nach Vertragsschluss vom Kunden gewünschte Änderungen bedürfen der Zustimmung von Expoequip.
6.1.2 Expoequip ist berechtigt, durch Änderungen entstehende Mehrkosten, Mehraufwand oder Terminverschiebungen gesondert zu berechnen.
6.1.3 Änderungswünsche können grundsätzlich nur berücksichtigt werden, wenn sie rechtzeitig vor Beginn des Leistungszeitraums mitgeteilt werden. Für kundenspezifische Anfertigungen, Individualproduktionen und Grafiken können längere Vorlaufzeiten erforderlich sein.
6.2 Kündigung / Stornierung durch den Kunden
6.2.1 Der Kunde kann den Auftrag vor Beginn des Leistungszeitraums in Textform kündigen.
6.2.2 Im Falle der Kündigung ist Expoequip berechtigt, folgende pauschalierte Stornokosten zu berechnen:
- bei Kündigung bis 1 Monat vor Beginn des Leistungszeitraums: mindestens 50 % des Auftragswertes,
- bei Kündigung weniger als 14 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums: mindestens 75 % des Auftragswertes,
- bei Kündigung weniger als 7 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums: 100 % des Auftragswertes.
6.2.3 Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Expoequip kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
6.2.4 Expoequip bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten.
6.3 Sonderregelung für Individualleistungen
Grafische Leistungen, Sonderanfertigungen, individualisierte Produkte sowie bereits beauftragte Fremdleistungen sind im Falle einer Kündigung unabhängig vom Kündigungszeitpunkt in voller Höhe zu vergüten, soweit sie bereits begonnen, hergestellt, verbindlich bestellt oder reserviert wurden.
6.4 Bereits erbrachte Leistungen
Bereits erbrachte Dienstleistungen, Planungsleistungen, Abstimmungen, Prüfungen, Projektmanagementleistungen oder vergleichbare Vorleistungen sind im Falle einer Kündigung anteilig oder vollständig zu vergüten, soweit sie bereits angefallen sind.
7) Lieferung, Leistungsort und Übergabe
7.1 Leistungsort
Leistungsort ist der zwischen den Parteien vereinbarte Veranstaltungs-, Messe- oder Einsatzort bzw. bei vereinbarter Lagerung das jeweils benannte Lager von Expoequip oder eines von Expoequip beauftragten Dritten.
7.2 Lieferung
7.2.1 Die Lieferung erfolgt an den vom Kunden angegebenen Leistungsort.
7.2.2 Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Anlieferung, Einbringung, Montage und Abholung zum vereinbarten Zeitpunkt möglich sind und alle hierfür erforderlichen Informationen, Zufahrtsmöglichkeiten, Genehmigungen und Ansprechpartner rechtzeitig vorliegen.
7.2.3 Verzögerungen, Mehraufwand oder Zusatzkosten, die auf unrichtige, unvollständige oder verspätet mitgeteilte Angaben des Kunden zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Kunden.
7.3 Übergabe und Abnahme
7.3.1 Die Übergabe erfolgt mit Bereitstellung der vereinbarten Leistungen am Leistungsort.
7.3.2 Soweit eine gemeinsame Übergabe oder Abnahme vorgesehen ist, wird diese nach Fertigstellung terminiert. Über die Übergabe kann ein Protokoll erstellt werden.
7.3.3 Die Leistung gilt auch dann als ordnungsgemäß übergeben und abgenommen,
- wenn der Kunde zum vereinbarten Übergabetermin nicht erscheint,
- oder wenn der Kunde die Leistung ganz oder teilweise nutzt.
7.4 Prüf- und Rügepflicht
Der Kunde ist verpflichtet, die übergebenen Leistungen unverzüglich auf Vollständigkeit, Mängel und Funktionsfähigkeit zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt eine unverzügliche Anzeige, gelten die Leistungen als genehmigt, soweit keine verdeckten Mängel vorliegen.
7.5 Nacherfüllung
Bei rechtzeitig angezeigten und berechtigten Mängeln ist Expoequip zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Expoequip kann nach eigener Wahl nachbessern oder Ersatz liefern.
8) Eigentumsvorbehalt
8.1 Verkaufte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum von Expoequip.
8.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Vorbehaltsware vor vollständiger Zahlung zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.
8.3 Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsware hat der Kunde Expoequip unverzüglich schriftlich zu informieren.
9) Pflichten des Kunden bei Mietgegenständen
9.1 Der Kunde hat sämtliche Mietgegenstände pfleglich zu behandeln und ausschließlich bestimmungsgemäß zu verwenden.
9.2 Der Kunde trägt ab Übergabe bis zur Rücknahme durch Expoequip die Gefahr des zufälligen Untergangs, des Verlusts, Diebstahls und der Beschädigung der Mietgegenstände, soweit die Ursache nicht ausschließlich von Expoequip zu vertreten ist.
9.3 Der Kunde darf an Mietgegenständen keine Veränderungen vornehmen, insbesondere keine Beklebungen, Bohrungen, Verschraubungen, Nagelungen oder sonstige Eingriffe, die zu Beschädigungen führen oder nur schwer rückstandslos zu entfernen sind, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich freigegeben wurde.
9.4 Werbemittel, Folien, Kleber, Aufbauten und sonstige Anbringungen sind vor Ende des Leistungszeitraums vollständig und rückstandsfrei zu entfernen. Andernfalls ist Expoequip berechtigt, Reinigungs- und Wiederherstellungskosten in Rechnung zu stellen.
9.5 Überlassene Schlüssel, Zubehörteile, Verbindungselemente oder sonstige Bestandteile sind vollständig zurückzugeben. Bei Verlust oder Beschädigung kann Expoequip Ersatz- oder Wiederbeschaffungskosten sowie eine angemessene Bearbeitungspauschale berechnen.
10) Haftung, Schadensersatz und Versicherung
10.1 Haftung des Kunden für Mietgegenstände
10.1.1 Der Kunde haftet für alle Schäden an Mietgegenständen sowie für deren Verlust während des Zeitraums ab Übergabe bzw. ab Beginn der für Aussteller maßgeblichen Aufbauzeit bis zur Rücknahme durch Expoequip.
10.1.2 Dies gilt auch dann, wenn die Beschädigung oder der Verlust durch Mitarbeiter, Beauftragte, Besucher, Veranstalter, sonstige Dritte oder andere vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht wurde.
10.1.3 Reparaturfähige Schäden werden dem Kunden in Höhe der erforderlichen Reparaturkosten in Rechnung gestellt. Bei Verlust oder irreparabler Beschädigung ist der Wiederbeschaffungswert zu ersetzen.
10.2 Versicherungspflicht des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, die ihm überlassenen Mietgegenstände für die Dauer des Leistungszeitraums angemessen gegen Verlust, Diebstahl, Beschädigung und Vandalismus zu versichern, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
10.3 Haftung von Expoequip
10.3.1 Expoequip haftet unbeschränkt
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
- sowie in den Fällen, in denen eine Garantie ausdrücklich übernommen wurde.
10.3.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Expoequip nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
10.3.3 In Fällen einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung von Expoequip auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
10.3.4 Eine weitergehende Haftung von Expoequip ist ausgeschlossen.
10.3.5 Soweit die Haftung von Expoequip ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten von Expoequip.
10.4 Kundeneigenes Material
10.4.1 Soweit Expoequip kundeneigenes Material transportiert, lagert, verarbeitet oder sonst damit umgeht, haftet Expoequip nur nach Maßgabe dieser AGB.
10.4.2 Der Kunde hat kundeneigenes Material transportsicher und sachgerecht zu verpacken. Schäden infolge unzureichender Verpackung, Kennzeichnung oder Sicherung gehen nicht zu Lasten von Expoequip.
10.4.3 Expoequip ist berechtigt, erforderliche Neu- oder Umverpackungen auf Kosten des Kunden vorzunehmen.
10.5 Höhere Gewalt
Expoequip haftet nicht für Verzögerungen, Leistungsstörungen oder Unmöglichkeit der Leistung infolge höherer Gewalt oder sonstiger bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer Ereignisse, die Expoequip nicht zu vertreten hat. Hierzu zählen insbesondere Naturereignisse, Streiks, Aussperrungen, behördliche Anordnungen, Verkehrsstörungen, Energieausfälle, Epidemien, Pandemien sowie Ausfälle von Veranstaltungsorten oder Logistikdienstleistern.
11) Online-Shop
11.1 Geltung
Soweit Expoequip einen Online-Shop betreibt, gelten für Bestellungen über den Online-Shop ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
11.2 Vertragsschluss im Online-Shop
11.2.1 Die Darstellung von Produkten und Leistungen im Online-Shop stellt noch kein verbindliches Angebot von Expoequip dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
11.2.2 Der Kunde kann Produkte in den Warenkorb legen und seine Eingaben vor Absenden der Bestellung laufend korrigieren.
11.2.3 Mit dem Absenden der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags ab.
11.2.4 Der Vertrag kommt erst mit Annahme durch Expoequip zustande, insbesondere durch Auftragsbestätigung, Bereitstellung der Leistung oder Rechnungsstellung.
11.2.5 Expoequip ist berechtigt, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere bei fehlender Verfügbarkeit, unklaren Angaben oder ausstehenden Forderungen aus vorangegangenen Geschäftsbeziehungen.
11.3 Kundenkonto und Kommunikation
11.3.1 Soweit die Nutzung eines Kundenkontos vorgesehen ist, hat der Kunde die bei der Registrierung abgefragten Angaben vollständig und richtig anzugeben und aktuell zu halten.
11.3.2 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse korrekt ist und E-Mails von Expoequip empfangen werden können.
11.3.3 Der Kunde hat seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
11.4 Rechnungsdaten
Der Kunde ist verpflichtet, korrekte Rechnungs- und Unternehmensdaten zu hinterlegen. Expoequip ist berechtigt, für nachträgliche Änderungen von Rechnungsangaben einen angemessenen Bearbeitungsaufwand zu berechnen, soweit der Änderungsbedarf aus dem Verantwortungsbereich des Kunden stammt.
11.5 Kein gesetzliches Widerrufsrecht
Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht, da sich das Angebot von Expoequip ausschließlich an Unternehmer richtet und Verträge mit Verbrauchern nicht geschlossen werden.
12) Gerichtsstand, anwendbares Recht, Schlussbestimmungen
12.1 Erfüllungsort für alle Leistungen von Expoequip ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Expoequip.
12.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Hannover.
12.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
12.4 Änderungen und Ergänzungen von Verträgen sowie Nebenabreden bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich zwingend eine strengere Form vorgeschrieben ist.
12.5 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.